Feuerbestattungen Südharz Logo Kinderöder Straße 10, 99735 Nohra-Kinderode
Unser Haus | Unser Service | Philosophie | Die Anlage | Der Ablauf | Neuigkeiten
Infofilm
Fragen
Geschichte
Kontakt
Impressum

Geschichte

Die Feuerbestattung hat eine lange Tradition, welche bis ca. 3 000 Jahre vor unserer Zeitrechnung zurückreicht. In anderen Kulturen wird sie auch als religiöses Ritual durchgeführt.

Durch die Christianisierung Europas nahmen die Feuerbestattungen ab, so dass bis ins 19. Jahrhundert die Erdbestattung dominierend war.

1876 wurden im 1. Europäischen Bestattungskongress in Dresden die ersten Richtlinien für die Verbrennung "von menschlichen Leichen in dezenter Weise" erlassen.

1878 entstand die 1. deutsche Feuerbestattungsanlage in Gotha. Die Katholische Kirche verbot 1886 offiziell die Einäscherung, auf Grund dessen blieb die Anlage in Gotha auch lange Zeit die einzigste. Erst 1891 kam eine weitere in Heidelberg dazu. Im Lauf der Zeit nahm das Verlangen nach einer Feuerbestattung immer mehr zu. Von 1878 - 1936 wurden in Deutschland insgesamt 946 000 Verstorbene eingeäschert.

Das Feuerbestattungsgesetz wurde am 15.05.1934 erlassen, damit eine einheitliche Regelung der Feuerbestattung für das gesamte Reichsgebiet gewährleistet war. Diese Gesetzlichkeit stellt die Feuerbestattung der Erdbestattung gleich und findet in einigen Bundesländern bis heute noch Anwendung.

Nach dem 2. Weltkrieg nahm die Zahl der Feuerbestattungen rasch zu. 1950 lag die Einäscherungsquote bei 7,5 % (Quelle: Deutscher Städtetag) und bereits 1999 war sie auf 31,8 % (Quelle: Deutscher Städtetag) (alte Bundesländer) gestiegen. In den neuen Bundesländern lag sie 1999 sogar bei 75,3 % (Quelle: Deutscher Städtetag). Die Katholische Kirche akzeptierte 1963 die Feuerbestattung als der Erdbestattung gleichgestellte Bestattungsmöglichkeit.