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Geschichte
Die Feuerbestattung hat eine lange Tradition, welche bis ca. 3 000 Jahre
vor unserer Zeitrechnung zurückreicht. In anderen Kulturen wird
sie auch als religiöses Ritual durchgeführt.
Durch die Christianisierung Europas nahmen die Feuerbestattungen ab, so
dass bis ins 19. Jahrhundert die Erdbestattung dominierend war.
1876 wurden im 1. Europäischen Bestattungskongress in Dresden die
ersten Richtlinien für die Verbrennung "von menschlichen
Leichen in dezenter Weise" erlassen.
1878 entstand die 1. deutsche Feuerbestattungsanlage in Gotha. Die
Katholische Kirche verbot 1886 offiziell die Einäscherung, auf
Grund dessen blieb die Anlage in Gotha auch lange Zeit die einzigste.
Erst 1891 kam eine weitere in Heidelberg dazu. Im Lauf der Zeit nahm
das Verlangen nach einer Feuerbestattung immer mehr zu. Von 1878 -
1936 wurden in Deutschland insgesamt 946 000 Verstorbene
eingeäschert.
Das Feuerbestattungsgesetz wurde am 15.05.1934 erlassen, damit eine
einheitliche Regelung der Feuerbestattung für das gesamte
Reichsgebiet gewährleistet war. Diese Gesetzlichkeit stellt die
Feuerbestattung der Erdbestattung gleich und findet in einigen
Bundesländern bis heute noch Anwendung.
Nach dem 2. Weltkrieg nahm die Zahl der Feuerbestattungen rasch zu. 1950
lag die Einäscherungsquote bei 7,5 % (Quelle: Deutscher
Städtetag) und bereits 1999 war sie auf 31,8 % (Quelle:
Deutscher Städtetag) (alte Bundesländer) gestiegen. In den
neuen Bundesländern lag sie 1999 sogar bei 75,3 % (Quelle:
Deutscher Städtetag). Die Katholische Kirche akzeptierte 1963
die Feuerbestattung als der Erdbestattung gleichgestellte
Bestattungsmöglichkeit.
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